Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel / Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Kathrin Schierl und Kund:innen im Bereich der Familienfotografie & Boudoirfotografie. Sie dienen dazu, den Ablauf transparent zu gestalten, Erwartungen klar zu definieren und sowohl Dienstleistungs- als auch Produktbestandteile des Auftrags eindeutig zu regeln. Die Fotografin arbeitet künstlerisch frei; Stil, Look und Bearbeitung entsprechen den auf den Onlinepräsenzen gezeigten Beispielbildern. Mit Buchung eines Fototermins oder Erwerb digitaler/physischer Produkte erkennt der/die Auftraggeber:in diese AGB an.

I. Leistungsumfang & Zahlungsbedingungen

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
  2. Die Vergütung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB (4 % p.a. bei Verbrauchern).
  4. Der/die Auftraggeber:in ist bei Dienstleistungs- und Werkverträgen vorleistungspflichtig. Für individualisierte Produkte besteht ebenfalls Vorauszahlungspflicht. Für Standardprodukte gilt Zahlung Zug um Zug.
  5. Nutzungsrechte an Bildmaterial werden erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.
  6. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt auch für Preisangaben in Broschüren, Online-Portfolios oder Preislisten.

II. Vertragscharakter. Vertragscharakter

1) Aufnahmetermin – Dienstvertrag (§ 1151 ABGB)

1a. Die Fotografin ist in der Gestaltung, Motivwahl, Perspektive, Farbstimmung und Bildbearbeitung künstlerisch frei. Reklamationen bezüglich des künstlerischen Stils sind ausgeschlossen. Das Fotoshooting ist eine Dienstleistung. Es wird ein Tätigwerden geschuldet, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Die Grundgebühr ist daher unabhängig von der späteren Bildauswahl oder Zufriedenheit zu zahlen.

2) Erwerb digitaler Bilddateien (Werkvertrag)

Mit Erwerb digitaler Bilddateien erhält der/die Auftraggeber:in ein einfaches, nicht übertragbares, unbefristetes Nutzungsrecht zur privaten Nutzung:

  • private Ausdrucke,
  • private Archivierung,
  • private Social-Media-Veröffentlichung,
  • Weitergabe an Familienangehörige.

Nicht umfasst sind:

  • kommerzielle oder gewerbliche Nutzung,
  • Weitergabe an Dritte zur beruflichen Nutzung,
  • Bearbeitungen, Filter, Entstellungen (§ 21 UrhG AT).

Bei Slideshows wird ausschließlich ein Nutzungsrecht an der Slideshow eingeräumt – nicht automatisch an einzelnen enthaltenen Bildern.

3a. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung physischer Produkte geht erst mit Übergabe an den/die Auftraggeber:in über.

3) Erwerb physischer Produkte

  • Standardprodukte (z. B. matted Prints) unterliegen dem Kaufrecht (§§ 1053 ff ABGB).
  • Individualisierte Produkte (z. B. Prints, Alben, Wandbilder, Karten) sind unvertretbare Sachen; es gilt Kaufrecht mit werkvertragsähnlichen Elementen.
  • Es wird ausschließlich das zur Nutzung des Produkts notwendige Nutzungsrecht eingeräumt.

 

III. Beschaffenheit & Übergabe

  1. Digitale Dateien werden im JPEG-Format in der vereinbarten Auflösung bereitgestellt. Die Bereitstellung per Download für 30 Tage gilt als vollständige Leistung.
  2. RAW-Dateien werden nicht herausgegeben. Archivierung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
  3. Die Grundretusche umfasst Farblook, Temperatur, Helligkeit und Beschnitt und entspricht der auf den Onlinepräsenzen gezeigten Bildsprache.
  4. Natürliche Retusche (z. B. Entfernung blauer Flecken, Kratzer, Rötungen) wird professionell durchgeführt. Weitere Retuschearbeiten können gesondert beauftragt werden.
  5. Farb-, Helligkeits- oder Materialabweichungen gelten aufgrund technischer Herstellungsprozesse nicht als Mangel.

 

IV. Kündigung und Stornoregelungen

1. Stornierung des Shootings (Dienstleistungsvertrag)

Die Grundgebühr ist eine Pauschale für Terminreservierung, Vorbereitung und Shootingzeit. Sie ist mit Vertragsschluss fällig und auch bei Absage oder Nichterscheinen voll zu zahlen, sofern der gesetzliche Widerruf nicht fristgerecht ausgeübt wurde.

2. Digitale Bilddateien – Widerruf & Bereitstellung

Für digitale Inhalte gelten § 18 Abs 1 Z 11 sowie § 7 Abs 3 FAGG:

  1. Ausdrückliche Zustimmung: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der/die Auftraggeber:in ausdrücklich zustimmt, dass die Fotografin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bearbeitung und Bereitstellung der digitalen Inhalte beginnt, und bestätigt, dass dadurch das Widerrufsrecht verloren geht.
  2. Download / Nutzung als Vertragserfüllung: Unabhängig von einer ausdrücklichen Zustimmung erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 7 Abs 3 FAGG auch dann, wenn der/die Auftraggeber:in die bereitgestellten Dateien herunterlädt oder nutzt, da der Vertrag damit vollständig erfüllt ist.
  3. Mit Bereitstellung der Galerie und/oder Download entsteht die Zahlungspflicht für die ausgewählten Bildpakete.

3. Stornierung nach Bildauswahl

Nach getroffener Bildauswahl sind die entsprechenden Dateien vollständig zu vergüten – unabhängig vom Retuschebeginn.

4. Stornierung individualisierter Produkte (Werklieferungsvertrag)

  • Vor Produktionsbeginn: pauschale Verrechnung von 50–70 % für Layout, Vorbereitung und Materialdisposition.
  • Nach Produktionsbeginn: vollständiger Produktpreis geschuldet, da personalisierte Werke nicht weiterverkauft werden können.

 

V. Persönliche Leistungserbringung

  1. Die Fotografin erbringt die Leistung grundsätzlich persönlich.
  2. Eine Übertragung an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung der Fotografin.
  3. Bei Krankheit oder Verhinderung gilt gesetzliche Unmöglichkeit (§ 920 ABGB); gezahlte Gebühren werden erstattet.
  4. Die Fotografin kann freiwillig Ersatzfotograf:innen empfehlen; ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

VI. Haftung

  1. Es wird nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gehaftet (§ 1295 ABGB), außer bei Personenschäden.
  2. Keine Haftung besteht für wetter-, orts- oder technisch bedingte Einschränkungen oder höhere Gewalt.
  3. Für Subunternehmer wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

 

VII. Datenschutz

Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, bereitgestellte Datenschutzhinweise an alle fotografierten Personen weiterzugeben und die Fotografin schadlos zu halten, sofern durch Unterlassung Schäden entstehen.

VIII. Urheberrecht

  1. Sämtliche Urheberrechte liegen bei der Fotografin (§§ 1 ff UrhG AT).
  2. Bearbeitung oder Veröffentlichung ohne Namensnennung ist unzulässig (§§ 20, 21 UrhG AT).
  3. Nutzungsrechte richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen in Abschnitt II.

 

IX. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung.
  2. Es gilt österreichisches Recht, unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
  3. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.