Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Fotografin und/oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten/Mitarbeiter) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
1.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
1.3 Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.
1.4 Wenn die Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
1.5 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, die schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
1.6 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, das mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
1.7 Für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
2 Aufträge
2.1 Die Auftraggeber erkennen an, dass es sich bei den von der Fotografin gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2.2 Die Auftraggeber erhalten ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG, Auflösung je nach gewähltem Angebot. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
2.3 die Auftraggeber haben dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
2.4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, sind die Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. die Auftraggeber haben die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern die Auftraggeber nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn die Fotografin die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.
2.5 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste einer Veranstaltung, z. B. bei Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.
2.6 Die Auftraggeber sind verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Fotografin zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
2.7 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Fotografin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber einzugehen.
2.8 Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie den Auftraggebern bei Abschluss der Produktion zu Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die die Auftraggeber als vertragsgemäß abnehmen.
2.9 Die Buchungsgebühr beinhaltet umfangreiche Informationen zur Vorbereitung des Fotoshootings und eine Terminreservierung.
2.10. Eventuelle Nebenkosten, Beschaffung von speziellem Zubehör eigens für das vereinbarte Fotoshooting sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern diese nicht Bestandteil des vom Auftraggeber ausgewählten Paketes sind. Für den Erwerb von digitalen Dateien, Fotoabzügen und allen Fotoprodukten gilt Vorkasse.
3 Widerrufsbelehrung
3.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können: 3.2 Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Bei Verträgen zur Lieferung von Waren beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Verträgen zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden (digitale Inhalte) beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kathrin Schierl, Von-Halt- Straße 9, 85375 Neufahrn, Deutschland, Tel.: 0049 / 176 / 621 88 297, E‑Mail: info@schierl-fotografie.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief)über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.3 Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, gängigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Bei Verträgen zur Lieferung von Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Bei Verträgen zur Lieferung von Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3.4 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
3.5 Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück. An: Kathrin Schierl, Von-Halt-Straße 9, 85375 Neufahrn, Deutschland, E‑Mail: info@schierl-fotografie.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_______________________________________________________________
Bestellt am (*) ________________________ / erhalten am (*) _______
Name des/der Verbraucher(s) _________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) _______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ________________________________________________________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
4 NUTZUNGS-UND URHEBERRECHTE
4.1 Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Die Auftraggeber erwerben an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Wurde nichts gesondert vertraglich vereinbart, räumt die Fotografin dem Auftraggeber an den überlassenen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung (Homepage, Soziale Netzwerke, Flyer usw.) zu verwenden.
4.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4.3 Eine Nutzung der Fotos ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) des Auftraggebers selbst oder durch Dritte und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4.4 Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
4.5 Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.6 Bei jeder Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung der Fotografin oder wird der Name der Fotografin mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 5.3) haben die Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder mangels Vereinbarung des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 Euro pro Bild und Einzelfall. Der Fotografin bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
4.7 Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
4.8 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
4.9 Wurde die Veröffentlichungsoption gewählt behält sich die Fotografin als Bildautor das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
5 DIGITALE BILDVERARBEITUNG
5.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
5.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber.
5.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Die Auftraggeber haben außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfungen bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und die Fotografin jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
5.4 Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
6 HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS / GEFAHRÜBERGANG
6.1 Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Fotografin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
6.2 Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet sie nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
6.3 Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
6.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Fotografin oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.4. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Paketes.
6.5 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
6.6 Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw.), die Fotografin nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Die Fotografin verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
6.7 Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, und sollte die Fotografin aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
6.8 Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
6.9 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
6.10 Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.
6.11 Die Fotografin haftet nicht für den Ausfall ihres technischen Equipments.
7 Lieferung
7.1 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Die Lieferung erfolgt an die Adresse des Auftraggebers bzw. an die vom Auftraggeber genannte Lieferadresse. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Auftraggeber über.
8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISANGABEN
8.1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
8.2 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist mit der Unterzeichnung des Vertrages eine Buchungsgebühr in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme, jedoch mindestens 200 Euro zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Sofern kein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 10 Tage ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Verweigern die Auftraggeber die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
Erst mit Eingang der Gebühr bei der Fotografin gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
8.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Fotografin berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
8.4 Im Fall des Verzugs gelten unbeschadet übersteigender Schadenersatz-Ansprüche Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Januar des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.
8.5 Mahnspesen und die Kosten auch außergerichtlicher anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
8.6 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten.
8.7 Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen bleiben vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
8.8 Zahlungen sind per Überweisung oder bar zu leisten. Auf Wunsch kann die Zahlung in elektronischer Form mit EC Karte über das Mobilfon-Terminal beglichen werden. Die Spesen hierfür belaufen sich auf 7,50 €. Gegen Ansprüche der Fotografin kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
9 HONORAR / RECHNUNGSSTELLUNG
9.1 Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale als Endpreise (aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen) sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
9.2 Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Gewünschte Änderungen des Auftraggebers im Zuge der Durchführung von Arbeiten gehen zu seinen Lasten. Die Fotografin wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
9.3 Überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand sind nicht im Honorar enthalten. Auch sind digitale Bearbeitungen nicht im Honorar enthalten, wenn diese nicht Bestandteil des Angebotes sind. Der entstandene Aufwand wird nach geleisteten Stunden abgerechnet. Die Fotografin wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
9.4 Eventuell anfallende Reisekosten (Reisekosten, Hotelkosten usw.) der Fotografin werden pro Person gesondert berechnet, sofern diese nicht Bestandteil des Angebotes sind.
9.5 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern die Auftraggeber nicht nachweisen, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.
9.6 Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderung (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbracht bzw. reserviertem Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
10 EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
10.1 Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass die Fotografin die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepages, Blog, Soziale Medien wie Facebook, Instagram und Pinterest, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten usw.) vornehmen darf. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Fotografen dient.
10.2 Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der des Fotoshootings (wie etwa bei einer Hochzeit) darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freistellen.
10.3 Die Fotografin wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass den Auftraggebern kein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs-und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich die Fotografin in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
10.4 Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen / Fantasienamen der Auftraggeber publiziert.
10.5 Die Fotografin verzichtet in ihrem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.
11 VORBESPRECHUNG, FOTOSHOOTING, PRODUKTAUSWAHL
11.1 Vor jedem Fotoshooting wird die Fotografin ein Vorgespräch über die Ziele des Fotoshootings führen. Das Fotoshooting wird auf dieser Grundlage vorbereitet. Die Angaben sind daher wahrheitsgemäß zu machen.
11.2 Sollen für das Fotoshooting Accessoires benutzt werden, die nicht von der Fotografin angeboten werden, so ist der Kunde für die Beschaffung zuständig.
11.3 Nach dem Fotoshooting vereinbaren die Fotografin und der Kunde einen persönlichen Termin zur Foto- und Produktauswahl und ‑bestellung. Zu diesem Termin sollen alle an der Kaufentscheidung beteiligten Personen anwesend sein. Alternativ kann der Kunde die Auswahl und Bestellung der Fotos über die Online-Galerie tätigen.
11.4 Ist die Vereinbarung eines zweiten Termins zur Produktauswahl durch den Kunden nötig, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 180 Euro zuzüglich eventueller Reisekosten an.
11.5 Ein im Gesamtpreis enthaltener Gutschein wird bei der Bestellung der Fotoprodukte und –pakete auf das jeweils gebuchte Fotoshooting angerechnet. Eine Auszahlung des Warengutscheines, eine Weitergabe an Dritte oder Umlegung auf ein anderes Fotoshooting ist nicht möglich.
12 RÜCKTRITT
12.1 Die Auftraggeber haben das Recht, innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen von diesem Vertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der oben angegebenen Anschrift, die bestätigt werden muss.
12.2 Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E‑Mail nicht der Schriftform genügt.
12.3 Bestellungen von Fotoprodukten und digitalen Dateien können innerhalb von 2 Wochen nach Bestellung widerrufen werden. Dabei fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Bestellsumme an. Sollten die Produkte bereits von der Fotografin beim Hersteller bestellt worden oder schon übergeben worden sein, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Nach Übergabe der digitalen Dateien ist die Stornierung der Gesamt- oder von Teilleistungen nicht mehr möglich.
13 BUCHUNGSGEBÜHR
13.1 Mit Vertragsabschluss wird die im Vertrag genannte Buchungsgebühr fällig.
13.2 Bei Vertrags-Widerruf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist wird die Buchungsgebühr in voller Höhe zurückerstattet.
13.3 Bei Stornierung des Vertrags nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
14 EXKLUSIVITÄT UND BEFUGNISSE
14.1. Die Fotografin ist der einzige professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
14.2 Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen am Fotoshooting beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung (DJ, Videografen usw.), oder Hochzeitsfotografie als künstlerisches Event anbieten. Die Gäste sind herzlich eingeladen, am Fotoshooting Schnappschüsse als persönliche Erinnerungen aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Porträtfotos bleiben aber der Fotografin vorbehalten.
14.3 Die Fotografin hat bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung Priorität vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit der Fotografin abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung der Fotografin und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist die Fotografin berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall die jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen.
15 REKLAMATION / GEWÄHRLEISTUNG
15.1 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Nach Erhalt digitaler Dateien sind innerhalb von 7 Tagen Beanstandungen an die Fotografin zu melden, ansonsten gilt der Auftrag als angenommen und erfüllt. Beanstandungen gelten nur im Falle einer Störung des Datenträgers oder wenn der Fotografin gegen vorher festgelegte Leistungen verstoßen hat.
15.3 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
15.4 Wegen der auf Bildschirmen üblichen additiven Farbdarstellung sind Farbabweichungen zwischen der Bildwiedergabe im Internet und der gelieferten fotografischen Reproduktion unvermeidlich. Für solche Farbabweichungen übernimmt die Fotografin keine Gewährleistung. Die Gewährleistung ist außerdem für Schäden ausgeschlossen, die nach der Lieferung des bestellten Produkts durch eine unsachgemäße Behandlung oder mangelnde Pflege, durch Umwelteinflüsse (z. B. Lichteinwirkung, Hitze, Luftfeuchtigkeit) oder durch natürlichen Verschleiß entstehen.
15.5 Angaben zur Beschaffenheit eines Produkts (z. B. zur Größe oder zum Trägermaterial der fotografischen Reproduktionen) sind nur verbindlich, wenn sie von der Fotografin bei Abschluss des Kaufvertrages schriftlich bestätigt werden.
15.6 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
15.7 Die Auftraggeber wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt die Auftraggeber dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
16 GUTSCHEIN
16.1 Eine Barauszahlung als Gegenwert ist nicht möglich.
16.2 Gutscheine können nur in Höhe der getätigten Zahlung mit einer Dienstleistung des Fotografen eingelöst werden.
16.3 Gutscheine bzw. Gutschriften sind innerhalb der regelmäßigen Frist von 3 Jahren ab Ausstelldatum einzulösen.
17 DIENST ZUR KUNDENDATEN VERWALTUNG
17.1 Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.hochzeit.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.
18 ANWENDBARES RECHT
18.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
19 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
19.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http:// ec.europa.eu/consumers/odr
19.2 Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
19.3 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.